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30. Juni 2021 / von RA MLaw Jenny Wattenhofer

Stalking: Rechtliche Möglichkeiten in der Schweiz

Frage: Ich habe jemanden kennengelernt und werde nun von ihm gestalkt. Was kann ich dagegen tun?

Antwort: Stalking ist eine Form von psychischem Terror, bei dem eine Person (Stalking-Opfer) durch eine andere Person (Stalker oder Stalkerin) belästigt, verfolgt, überwacht, verängstigt oder schikaniert wird. Erst die Wiederholung oder Kombination solcher Grenzüberschreitungen während eines längeren Zeitraums machen Stalking aus. Stalking als Gesamtverhalten führt dazu, dass das Opfer in Angst versetzt wird und sich gezwungen sieht, seine Lebensgestaltung zu ändern, um sich den störenden Einwirkungen zu entziehen.  

In der Schweiz gibt es keinen eigenen Straftatbestand, welcher vor Stalking schützt. Liegt eine bewusste Belästigung vor, so gibt es die Möglichkeit zivilrechtlich ein Kontakt- und Rayonverbot zu erwirken. Ein solches verbietet jemandem, sich der klagenden Person zu nähern, sich in einem bestimmten Gebiet aufzuhalten oder mit der Person Kontakt aufzunehmen. Verstösst ein Stalker gegen ein solches Verbot, kann er mit einer Busse bestraft werden. Gleichzeitig machen sich Stalker in den meisten Fällen auch direkt strafbar, indem sie bspw. drohen oder das Opfer nötigen. In solchen Fällen kann das Opfer gegen den Stalker eine Strafanzeige bei der Polizei einreichen. 

Falls jemand gestalkt wird, sind folgende Punkte zu beachten:

-Kontakt vermeiden

Lassen Sie sich nicht auf Gespräche oder Treffen mit dem Stalker ein und erklären ein einziges Mal ruhig aber unmissverständlich, dass kein Kontakt erwünscht ist. Ignorieren Sie hernach alle weiteren Kontaktversuche und Begegnungen. 

-Umfeld informieren

Informieren Sie Ihre Familie, Freunde, Nachbarschaft, Arbeitskollegen und ihren Arbeitgeber über die Tatsache, dass Sie gestalkt werden.

-Dokumentieren Sie alle Vorkommnisse

Erstellen Sie eine Liste mit allen Vorkommnissen, Kontaktaufnahmeversuchen, Belästigungen sowie alle an Sie oder Ihr Umfeld gerichteten Mitteilungen, die Sie der stalkenden Person zuordnen. 

-Technischer Schutz 

Falls Sie per Telefon oder per Internet (Cyberstalking) belästigt werden, können Sie sich bei der Telefongesellschaft oder Ihrem Internet-Service-Provider über technische Schutzmöglichkeiten beraten lassen. 

-Polizei und Opferberatungsstelle aufsuchen

Suchen Sie möglichst bald die Polizei und die Opferberatungsstelle in Ihrer Nähe auf und geben Sie die Vorfälle zu Protokoll. Bei der Opferberatungsstelle bekommen Sie weitere wichtige Informationen und werden allenfalls auch direkt an einen Anwalt verwiesen, welcher sie rechtlich unterstützt. 

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