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30. Juni 2021 / von RA MLaw Alessandro Glogg

Modernisierung des Schweizer Handelsregisters

Seit 1937 bestehen die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht und sind seither nie umfassend revidiert worden. Um den geänderten Bedürfnissen der Benutzer des Handelsregisters gerecht zu werden, wird die Rechtslage angepasst. Es sind diverse Erleichterungen vorgesehen, weshalb sich ein kurzer Blick auf gewisse Änderungen lohnt:

Bereits am 01.04.2020 in Kraft getreten sind die Bestimmungen über die zentrale Datenbank «Personen». Künftig soll es möglich sein, dass auf gesamtschweizerischer Ebene ersichtlich ist, welche natürlichen Personen in welcher Funktion oder mit welcher Zeichnungsberechtigung bei verschiedenen Rechtseinheiten im Handelsregister eingetragen sind. Momentan werden diese Informationen nur dezentral bei den jeweiligen kantonalen Handelsregisterämtern erfasst.

Die weiteren Änderungen des Handelsregisters werden auf den 01.01.2021 in Kraft treten. Bisher sieht die Handelsregisterverordnung vor, dass Anmeldungen nicht durch Vertreter unterzeichnet werden dürfen. Dieser Grundsatz wird aufgehoben, indem Anmeldungen beim Handelsregister auch durch bevollmächtigte Drittpersonen erlaubt wird. Künftig können die Anmeldungen also durch Anwälte, Notare, Treuhänder etc. eingereicht werden, was den Anmeldungsvorgang erleichtert.

Die Wirtschaft wird ausserdem von tieferen Gebühren profitieren. Neu gilt uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip für das Handelsregister. Das Prinzip besagt, dass einzelne Verwaltungszweige oder -einrichtung­en keinen Gewinn erzielen dürfen. Die erhobenen Abgaben dürfen die Gesamtkosten des Gemeinwesens für diese Verwaltungszweige oder -einheiten nicht oder nur geringfügig überschreiten. Damit dieses Prinzip eingehalten wird, werden die Gebühren um rund ein Drittel gesenkt. Dies wird zu einer Entlastung der Wirtschaft um 14 Millionen Franken jährlich führen.

Die neuen Bestimmungen sehen zudem Erleichterungen für Gesellschaften vor. Die sogenannte «Stampa-Erklärung» wird als separater Beleg abgeschafft. Für die Abtretung von Stammanteilen zwischen Gesellschaftern einer GmbH werden zudem Formvorschriften teilweise aufgehoben.

Die Revision des Handelsregisters führt damit zu einigen Erleichterungen in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht.

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