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30. Juni 2021 / von RA MLaw Alessandro Glogg

EU-DSGVO 2018: Datenschutzverordnung der EU

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzverordnung der EU (EU-DSGVO) in Kraft. Ziel der Verordnung ist es die Personendaten der Bürger in der EU besser zu schützen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können mit enormen Geldbussen bestraft werden. Die Bussen können bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hat dies auch Auswirkungen auf die Schweiz?

Die EU-DSGVO hat einen sehr weiten Anwendungsbereich. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, kann die DSGVO auf Schweizer Unternehmen Anwendung finden. Massgebend ist, ob die Person deren Daten verarbeitet werden sich in der EU befindet. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Die Datenverarbeitung findet zum Zwecke des Angebots von Waren und Dienstleistungen an die betroffene Person in der EU statt;
  2. Die Daten werden dazu verarbeitet, um das Verhalten der betroffenen Personen in der EU zu beobachten.

Wenn Schweizer Unternehmen bspw. eine Website betreiben, die sich auch an Kundschaft aus dem EU-Raum richtet und zum Zweck des Verkaufs von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen Daten der Kundschaft bearbeiten, kann dies grundsätzlich unter die neue EU-DSGVO fallen. Dabei ist Vorsicht geboten. Jede Datenverarbeitung ist unzulässig, ausser es besteht eine Erlaubnis dazu.

Im Vordergrund steht die Einwilligung der betroffenen Person. Diese Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Dazu muss die betroffene Person tatsächlich eine Wahl haben und darf in ihrer Entscheidung nicht eingeschränkt werden. Die betroffene Person ist sodann vorgängig über den Zweck sowie alle weiteren relevanten Informationen der Datenbeschaffung und -verarbeitung in Kenntnis zu setzen. Die Einwilligung muss durch eine aktive Handlung erfolgen.

Diese und weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung muss der Schweizer Datenverarbeiter in seinen Systemen vorbereiten, wenn er auch EU-Bürger anspricht. Andernfalls läuft er Gefahr, durch die EU gebüsst zu werden.

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