Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Wir sind namentlich in den folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Verhandlung und Abfassung von Arbeitsverträgen
- Beratung rund um die Kündigung von Arbeitsverträgen
- Abwehr- und Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Forderungen
- Aushandlung von Aufhebungsvereinbarungen
- Überstunden- und Überzeitforderungen
- Gratifikationen und variable Lohnbestandteile
- Freistellung von Arbeitnehmern
- Konkurrenzverbote
- Konventionalstrafen
- Krankheit des Arbeitnehmers