Als eine der führenden Anwaltskanzleien in der Region verfügen wir über umfassende Expertise in allen Rechtsbelangen rund um die Planung und den Bau von Immobilien. Insbesondere in den folgenden Bereichen sind wir beratend und prozessierend tätig:
- Baubewilligungsverfahren
- Einspracheverfahren
- Gestaltungsplanverfahren
- Zonierungen
- Erschliessungsfragen
- Architektenrecht und Werkvertragsrecht
- Redaktion und Überprüfung bauspezifischer Verträge (Totalunternehmerverträge, Generalunternehmerverträge, Ingenieurverträge, Projektverträge, ARGE-Verträge etc.)
- Eintragung und Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten
- Baugarantien, Bautreuhandschaften
- Stockwerkeigentum
- Immobilienentwicklung
- Immobilientransaktionen
- Grundstückgewinnsteuer
- Finanzierung von Immobilien
- Regulatorische Beratung (Bewilligungsgesetz und Zweitwohnungsgesetz)