Wir sind beratend und prozessierend im Bereich des Erbrechts, der Vorsorge- und der Nachfolgeplanung tätig. Durch unsere starke Vernetzung mit anderen Rechtsgebieten, wie namentlich dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Familienrecht, bieten wir unseren Mandanten praktische und massgeschneiderte Lösungen für ihre Nachlassplanung. Ferner übernehmen wir Willensvollstreckermandate, um eine Erbteilung im Sinne des Erblassers sicherzustellen. Auch unterstützen wir Willensvollstrecker bei der Ausübung ihres Amts.
Beim Auftreten von Komplikationen bei Erbteilungen stehen wir Ihnen zur Seite. Solche Komplikationen können insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themen auftreten:
- Lebzeitige Schenkungen
- Erbvorbezüge
- Herabsetzungen
- Ausgleichungen
- Vermächtnisse
- Erbeinsetzungen
- Ungültigkeit von Testamenten oder Erbverträgen
- Inventaraufnahmen
- Bäuerliches Erbrecht
- Gewinnanteilsrecht