Wir verfügen über umfassende Expertise in allen Bereichen des Familien- und Scheidungsrechts. Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Verhandlung und Abfassung von Ehe- und Konkubinatsverträgen
- Verhandlung und Abfassung von Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
- Vertretungen im Eheschutz- und Scheidungsverfahren
- Abänderung von Eheschutz- und Scheidungsurteilen
- Abwehr und Durchsetzung von Unterhaltsforderungen
- Kinderbelange wie Kindesschutzmassnahmen, Kindsvertretungen, Sorgerechtsregelungen und Kindesunterhalt